§ 1 - Allgemeines

Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns durchzuführenden Verkäufe und Arbeiten sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

§ 2 - Angebote und Unterlagen

Alle Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich frei bleibend. Das schriftliche Angebot des Verkäufers ist für die Zeit von vier Wochen nach Angebotsdatum gültig. Der Käufer akzeptiert mit seiner Unterschrift und/oder der Inanspruchnahme von Leistungen diese AGB vorbehaltlos. Der Verkäufer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

§ 3 - Lieferzeit, -ort und Gefahrübergang

Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen des Käufers - insbesondere vereinbarte Teilzahlungsverpflichtungen - voraus. Für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren, vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B. Arbeitskämpfe, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. ab Niederlassung des Verkäufers auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Käufer für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe, bei Lieferung mit Montage, bei Fertigstellung der Montage durch Abnahme der Montageleistung auf den Käufer über. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.

§ 4 - Zahlungsbedingungen und Verzug

Alle Preise gelten wie angegeben ab Werk bzw. ab Niederlassung des Verkäufers inkl. MwSt. (sofern nicht anders lautend bezeichnet) zzgl. Verpackung und Fracht/Porto. Montage, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche Leistungen werden auf Wunsch ausgeführt und die Kosten für diese Leistungen gesondert in Rechnung gestellt. Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar und vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt auf das Konto des Verkäufers eingehend zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Käufer automatisch ohne weitere schriftliche Erinnerung in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 5 - Eigentumsvorbehalte

Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Werden die Rechte des Verkäufers beeinträchtigt, z.B. durch Pfändung, muss der Käufer dies ihm sofort schriftlich anzeigen. Soweit die Kaufgegenstände wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Grundstückes des Käufers geworden sind, verpflichtet sich der Käufer bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte dem Verkäufer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Werden Kaufgegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden oder verarbeitet, so überträgt der Käufer, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Verkäufers an den Verkäufer.

§ 6 - Sachmängel

Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Käufer vor Verarbeitung oder Einbau unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Systembedingte und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien oder auf unterschiedliches Lichtspiel zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß. Absolute Farbgleichheit ist technisch nicht möglich und leichte Farbmängel berechtigen deshalb nicht zur Mängelrüge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen für Mängelansprüche (§ 437 BGB), z. B. im Fall des Rückgriffsanspruchs des Verbrauchers § 479 BGB. Bei Lieferung gebrauchter Sachen verjähren Mängelansprüche bei einem Käufer in einem Jahr. Der vorstehend genannte Haftungsausschluss mit der verkürzten Frist für Mängelansprüche gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. bei Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.

§ 7 - Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst (Verkäufer), seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung. des Vorliegens von Mängeln, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes (auch im Sinne einer garantierten Abwesenheit eines Mangels), der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Falle einfacher Fahrlässigkeit (nicht jedoch grober Fahrlässigkeit und Vorsatz) ist der Schadensersatz des Käufers, der kein Verbraucher ist, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Stehen dem Käufer nach diesem Abschnitt VII Haftung ein Schadensersatzanspruch zu, so verjährt dieser mit Ablauf der genannten Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche. Für einen Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die in diesem Gesetz genannte Verjährungsfrist.

§ 8 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Verhandlungssprache ist Deutsch. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers in 64521 Groß-Gerau.

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